Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung nutzen

Hand hoch, bitte! Wer hat sich dieser Tage nicht aufgeregt über die angekündigte Strompreiserhöhung? Stopp, nicht so viele auf einmal! Ja, das sind wirklich schöne Aussichten für den kommenden Winter, der ja, zumindest Meteorologen, Wetterfröschen und diversen Bauernregeln nach, zu allem Übel auch noch ein besonders harter werden soll. 344 Anbieter haben zum Teil massive Strompreiserhöhungen für 2011 angekündigt. Angeblich ist allein die Ökostrom- oder auch EEG-Umlage schuld, die 2011 um über 70 Prozent steigen soll. Klingt erst einmal plausibel. Aber wie schaffen es dann einige Stromversorger ohne die Preiserhöhung? Und warum schlagen andere nicht nur um die mit vermeintlich kühlem Kopf errechneten acht Prozent, sondern um bis zu 12 Prozent auf? An der Rechtfertigung einer derartigen Erhöhung zweifeln lässt auch die Tatsache, dass Recherchen einer großen deutschen Tageszeitung zufolge zum Jahreswechsel die Großhandelspreise für Strom stark sinken und somit die Mehrkosten durch die EEG-Umlage zum Teil abfangen werden. Aber diese Zahlen sind den Herren Kalkulatoren wohl unter den Tisch gerutscht und in den Nachrichten wird so etwas auch nur am Rande erwähnt.

Doch was soll man als Verbraucher jetzt tun? Strom sparen, wo’s nur geht? Nur noch bei Kerzenlicht Fernsehen? Und Mutti die Wäsche künftig von Hand waschen lassen? Ging doch vor hundert Jahren auch! Oder sich rechtzeitig auf eine gesalzene Stromrechnung gefasst machen, dafür vielleicht das Rauchen, Trinken und am besten noch das Essen einstellen, um Geld für den Steckdosensaft übrig zu haben? Einen Kredit aufnehmen, wenn man mal allzu exzessiv Licht gemacht, gekocht oder gar Radio gehört hat? Umrüsten auf hauseigene Solarenergie? Kann ja auch nicht jeder so ohne Weiteres. Und das kleine Atomkraftwerk Marke Eigenbau aus dem Loriot-Weihnachtssketch konnte sich auch nicht durchsetzen … Folglich bleibt nur eins: Den Stromanbieter wechseln – und zwar schnellstens, weil die aktuelle Strompreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit sich bringt. Zum Glück machen nicht alle Stromversorger mit bei dem Preiserhöhungswahnsinn. Im Internet findet man günstige Alternativen und den billigsten Strom. Und keine Sorge, wenn der bisherige Stromanbieter bei Vertragskündigung mit möglichen Versorgungslücken droht. Im Dunkeln muss niemand sitzen – denn es gibt ein Recht auf Grundversorgung mit Strom und Gas.