Alternativen zu Berufsunfähigkeitsversicherungen
"Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt!" - Das zumindest beten sowohl die Versicherungen als auch deren Außendienst mit faszinierender Beharrlichkeit herunter. Aber ist das wirklich so? Gibt es wirklich keine richtige Alternative zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung? Und wie ist das eigentlich überhaupt - sind alle Berufe versichert? Die letzte Frage sei vorab beantwortet: Nein! Auch wenn man z.B. immer wieder auf Beamte trifft, die meinen mit einer Berufsunfähigkeitsver- sicherung die richtige Wahl getroffen zu haben ist das völlig falsch. Beamte haben nämlich überhaupt nicht die Möglichkeit berufsunfähig zu werden, die werden höchstens dienstunfähig. Es gibt allerdings nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften am Markt die auch die Dienstunfähigkeit eines Beamten abdecken und nicht nur die Berufsunfähigkeit eines Arbeit- nehmers. Hier gilt es, sehr genau die Versicherungsbedingungen zu lesen und sich ggf. vorab von der Versicherungsgesellschaft bestätigen zu lassen dass "Dienstunfähigkeit" zu den versicher- ten Gefahren zählt. Eine stets benannte Alternative zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist die private Unfallversiche- rung. In einer solchen Unfallversicherung ist meist eine Invali- ditätsleistung für den Fall einer bleibenden Invalidität nach einem Unfall, ggf. ein Krankenhaustagegeld und ggf. auch eine Invaliditätsrente enthalten. Die Leistungen sind meist sehr hoch und auch nicht schlecht, werden aber, und das ist der Haken an der Sache, nur ausgeschüttet wenn man einen Unfall erleidet. Berufsbedingte Erkrankungen z.B. sind kein Leistungsgrund für Ansprüche aus einem privaten Unfallversicherungsvertrag. Wer sich allerdings dieser Tatsache bewusst ist und wessen Gefahr vor allem in körperlichen Unfällen beheimatet ist, der kann mit einer privaten Unfallversicherung unter Umständen besser fahren als mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung - zumal eine Unfallversicherung in der Regel nur einen Bruchteil kostet.
Sehr wichtig bei der Erörterung der Frage, ob es eine wirkliche Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt, ist die Frage, wie es eigentlich um die Leistung bestellt ist? Wird tatsächlich immer geleistet? Besonders ältere Verträge werfen hier meist ein sehr deutliches Problem auf. In diesen Verträgen ist sehr oft noch die so genannte "abstrakte Verweisung" inkludiert, ein Paragraph der Versicherungsbedingungen der besagt, dass die Versicherung von der Leistungspflicht befreit ist, wenn die versicherte Person noch einen, ihrem Beruf artverwandten Beruf ausüben kann. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob es in der Umgebung der versicherten Person tatsächlich eine freie Stelle gibt oder nicht - alleine die Tatsache dass man ja noch irgendetwas tun könnte führt zu nicht gewährten Leistungen. Es muss folglich unterschieden werden zwischen Verträgen mit und Verträgen ohne diesen Paragraphen. Ist die abstrakte Verweisung enthalten, ist so ziemlich jede Unfallversicherung auf jeden Fall besser als die Berufsunfähig- keitsversicherung und eine Alternative ist gefunden. Eine wirkliche Alternative zur privaten Berufsunfähigkeitsversiche- rung stellt auch der Eintritt in die jeweilige Berufsgenossen- schaft dar - ein Punkt den natürlich auch keine Versicherung erwähnt. Auch Berufsgenossenschaften sichern ihre Mitglieder für den Fall der Erwerbslosigkeit infolge Krankheit ab - also auch eine Art Berufsunfähigkeitsabsicherung. Wer in seiner Berufsgenossenschaft hoch genug versichert ist, der braucht keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abzuschließen.
