Alternativen zur Betriebliche Altersvorsorge

Zwar ist die Sozialversicherung eine sehr wichtige Errungenschaft, trotzdem stellt sie wegen ihrer begrenzten Leistungen nur eine Grundversorgung dar. Ein zusätzlicher Schutz ist deshalb für jeden von uns notwendig! Diesen zusätzlichen Schutz können und müssen Sie über private Versicherungen erreichen. Sie kennen bestimmt die Begriffe Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung usw. Der Oberbegriff für diese Versicherungen ist die Privat- oder auch Individualversicherung, in der man sich grundsätzlich freiwillig - also nicht wie in der Sozialversicherung gezwungenermaßen - gegen die Risiken des täglichen Lebens absichern kann.

Die Krankenversicherung:
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, private Zusatzversicherungen abzuschließen, um die betrieblichen Lücken - zum Beispiel bei einer betrieblichen Altersvorsorge - zu schließen. Für Personen in der Ausbildung gelten dabei günstigere Beiträge. Auch der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ist möglich. Werden Sie pflegebedürftig, so wird das vereinbarte Pflegetagegeld zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gezahlt.
Ergänzungsmöglichkeiten bestehen zum Beispiel auch in den Bereichen Zahnersatz, bei Auslandsreisen, im Krankenhaus oder beim Heilpraktiker.

Die Unfallversicherung:
Die finanziellen Folgen von Unfällen können Sie durch eine private Unfallversicherung abdecken. Sie gilt weltweit und rund um die Uhr, schützt Sie also sowohl bei Arbeits- als auch bei Freizeitunfällen und stellt deshalb eine erforderliche und wichtige Ergänzung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes dar. Von ca. 9 Millionen Unfällen mit Verletzungen ereignen sich rund 60 % im Haushalt, in der Freizeit und im Straßenverkehr. Hierzu zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

 

Die Sachversicherung:
Neben diesen so genannten Personenversicherungen können Sie auch Ihre Sach- und Vermögenswerte absichern:
Die Privathaftpflicht-Versicherung schützt Sie vor Schadensansprüchen anderer Personen.
Die Hausratversicherung ist notwendig, sobald Sie Ihren eigenen Hausstand haben. Sie leistet Schadensersatz, wenn Ihr Hausrat durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch/Diebstahl zerstört wurde oder abhanden gekommen ist. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie Ihre rechtlichen Interessen durchsetzen, ohne Angst haben zu müssen, die kosten für Rechtsanwälte oder Gerichtskosten nicht aufbringen zu können.
Sie brauchen eine Kfz-Versicherung, sobald Sie ein eigenes Auto besitzen. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung besteht ein Versicherungszwang.

Wichtiger Tipp im Zusammenhang mit Ihren Beiträgen:
Wenn Sie Wehr- oder Zivildienst ableisten, werden Ihnen für diese Zeit Beiträge zu bestehenden Lebensversicherungen, aber auch zu Unfall-, Haftpflicht- und Hausratversicherungen, unter bestimmten Voraussetzungen erstattet.

Die vermögenswirksamen Leistungen:
Hier noch ein paar wichtige Tipps zu Ihrer Vermögensbildung:
Die meisten Arbeitgeber beteiligen sich mit vermögenswirksamen Leistungen von bis zu 40 Euro monatlich an der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Vermögenswirksame Leistungen werden vom Arbeitgeber gezahlt, wenn diese in zulagenbegünstigte Sparverträge angelegt werden. Auch bei kleinen Beträgen lohnt es sich für Sie, die vermögenswirksamen Leistungen in Anspruch zu nehmen - schließlich bekommen Sie dieses Geld ja geschenkt! Insgesamt werden pro Jahr bis zu 870 Euro vermögenswirksame Leistungen mit Arbeitnehmer - Sparzulage gefördert; vorausgesetzt, das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt nicht über 17.900 EUR bei Ledigen und 35.800 EUR bei Verheirateten. In Beteiligungssparformen (z.B. Aktienfonds) können sogar bis zu 400 EUR vermögenswirksame Leistungen pro Jahr angelegt werden.