Vorteile einer Brillenzusatzversicherung
Hinsichtlich einer privaten Zusatzversicherung für die Brillen ist hervorzuheben, dass die Angebote von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr verschieden ausfallen. Allgemein betrachtet werden von der Versicherung von vorn herein zwei spezielle Unterschiede gemacht. Als erstes gibt es das Angebot "mit Anspruch auf eine private Brillenzusatzversicherung". Diese beinhaltet einen bestimmten Prozentsatz, den die Krankenkasse von einem maximalen Gesamtbetrag innerhalb von einem Jahr übernimmt. Meist kommt es noch zusätzlich zu Abzügen bezüglich der Leistungen.
Von den Krankenkassen wird sehr oft eine Vorleistung gefordert, bevor der Kunde eine private Zusatzversicherung für die Brillen abschließen darf. Des Weiteren ist auch das Angebot "ohne Anspruch auf eine private Brillenzusatzversicherung" auf dem Markt. Dieses Angebot beinhaltet ebenso wie bei der privaten Zusatzversicherung für die Brillen "mit Anspruch" einen festgelegten Prozentsatz, der von einem festgesetzten Rechnungsbetrag je Kalenderjahr von der ausgewählten Krankenkasse bezahlt wird. Dennoch wird ein fixer Betrag für die Leistungen abgezogen. Es ist sinnvoll, wenn auf der Rechnung alles ganz genau ins Detail aufgelistet ist. Dadurch kann die Versicherung die einzelnen Einkäufe des Kunden des ganzen Jahres nachverfolgen.
In der Regel enthält eine private Brillenzusatzversicherung auch noch andere Versicherungen, wie zum Beispiel für Zahnersatz oder eine Auslandsversicherung für Notfälle. Bezüglich der Wartezeiten, bis nach Abschluss des Vertrages die Wirkung der Leistungen in Kraft tritt, vergehen meist ein paar Monate. Ebenso ist es hilfreich zu wissen, dass viele Krankenkassen ein sogenanntes Höchstaufnahmealter setzen.
Diese Frist der Aufnahme wird ohne Ausnahmen strikt befolgt. Hinsichtlich des Beitrags für die private Zusatzversicherung ist es sehr sinnvoll, diese bald abzuschließen. Auf Grund des Älterwerdens steigt der Beitrag ziemlich schnell, allerdings je früher man beginnt, desto billiger ist es für den Kunden. Es besteht die Möglichkeit den Beitrag einmal im Jahr abbuchen zu lassen. Je nach Krankenkasse wird eventuell für die einmalige Abbuchung ein Skonto in Höhe von ungefähr 2 % gewährt.
