Alternativen zur Gesetzlichen Krankenkasse
Seit dem 01.04.07 gilt in Deutschland die Versicherungspflicht. Jeder nicht versicherte Bürger ist verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden. Das Recht auf freie Entscheidung wird dadurch genommen. Besonders kritisch zu betrachten ist die Tatsache, dass eine Person die sich nach diesem Datum anmeldet, sämtliche Beiträge rückwirkend bis April 2007 nachzahlen muss. Den meisten Menschen fehlt dieses Geld, denn sonst wären sie bereits versichert. Die Krankenkasse soll dem Bürger helfen, sich um seine Gesundheit zu kümmern. Gerade bei der gesetzlichen Kasse müssen sich die Bürger manchmal jedoch wie Bittsteller fühlen, obwohl sie von ihrem monatlichen Gehalt die Versicherung teuer bezahlen.
Jeder Cent des Einkommens wird von der Krankenkasse aufgezeichnet und der monatliche Beitrag daraus errechnet. Über eine Gehaltserhöhung brauchen sich die meisten gesetzlich Versicherten gar nicht freuen, da die Krankenkasse sofort die Beiträge anhebt, sobald sie von der Erhöhung Kenntnis bekommen. Vielfach gibt es berechtigte Kritik darüber, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in keinem Verhältnis zur Beitragshöhe stehen. Für Sonderuntersuchungen beispielsweise, muss der Versicherte selbst tief in die Tasche greifen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht mehr alle Arztkosten. Ein Zahnarzt Besuch kann u.U. ohne Zusatzversicherung sehr teuer werden.
Zu den monatlichen Beiträgen gibt es nun auch noch die Praxisgebühr, die von jedem Versicherten einmal im Quartal entrichtet werden muss, wenn der Arzt aufgesucht wird. Diese Gebühr kommt jedoch nicht den Ärzten zu Gute, sondern den Kassen selbst. Viele Bürger aus schwachen finanziellen Verhältnissen, können am Ende eines Monats nicht zum Arzt gehen, da sie sich die Gebühr nicht leisten können. Gebührenbefreit wird eine Person nur, wenn sie 2 % (bei chronisch Kranken 1 %) ihres Jahreseinkommens für Arztbesuche und verschreibungspflichtige Medikamente ausgegeben haben. Ein gesunder Durchschnittsbürger erreicht diese Summe nicht innerhalb eines Jahres und muss dann bei einer leichten Erkrankung sowohl die Praxisgebühr, als auch die Zuzahlung für verschriebene Medikamente leisten. Nur bei minderjährigen Personen gibt es diese Zuzahlungen nicht. Für den Zahnarzt fällt die Praxisgebühr zusätzlich pro Quartal an. Als Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse gibt es die Privatversicherung. Da die Kriterien zur Aufnahme jedoch recht streng sind, haben gesetzlich Versicherte meist keine andere Wahl, als auf eine neue Gesundheitsreform zu hoffen.
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