Oft verwandt und schnell verwechselt!

[X]Täglich werden wir im Wirtschaftsleben mit den drei Begriffen Kredit, Darlehen und Finanzierung konfrontiert. Und genau so oft, wie sie Verwendung in unserem Sprachgebrauch finden, werden sie verwechselt. Zunächst sei klarstellend angemerkt, dass es sich stets um die Beschaffung finanzieller Mittel und deren Rückzahlung handelt. Allen voran - die Finanzierung. Sie bildet den Überbegriff; in der Rangordnung gefolgt von Kredit und Darlehen. Sofern man also den Kauf einer Immobilie finanzieren will, so setzt man dies durch eine Baufinanzierung, deren Unterform der Baukredit ist, um. Ziel hierbei ist das Finanzieren der Differenz zwischen Gesamtkosten (Kaufpreis etc.) und dem vorhandenen Eigenkapital. Auch der Immobilienkredit verfolgt dieses Ziel. Diese Form der Finanzierung wird ebenfalls häufig zur Sanierung von Bauwerken genutzt.

Da es sich in den meisten Fällen um eine Fremdfinanzierung handelt, d. h. finanzielle Mittel werden von Banken oder Versicherungen zur Verfügung gestellt, muss es natürlich eine Sicherung der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel geben. Diese erfolgt in den meisten Fällen über eine Hypothek.

Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht zur Sicherung einer Forderung. Weitere Grundpfandrechte sind die Grundschuld und die Rentenschuld. Die Hypothek funktioniert über die Belastung des Grundstückes des Schuldners (Finanzierungsnehmer) durch den Gläubiger (Finanzierungsgeber), wobei die Forderung und die sie sichernde Hypothek stets eine Einheit bilden, welche in der Wirtschaft auch als Akzessorietät bezeichnet wird. Ihre rechtliche Grundlage findet die Hypothek in den §§ 1113 ff. BGB. Inhaber einer solchen Hypothek ist im vorliegenden Fall das finanzierende Kreditinstitut.

Beide Parteien sind hierbei verbunden durch einen Finanzierungsvertrag, in welchem sämtliche Modalitäten (Laufzeit, Hypothekenzinsen, etc.) vereinbart sind. Die aktuell geltenden Hypothekenzinsen können stets bei sämtlichen Kreditinstituten abgefragt werden. Die Hypothekenzinsen, auch Bauzinsen genannt, sind die Konditionen, die zur Finanzierung einer Immobilie vereinbart wurden. Hier unterscheidet man den Nominalzinssatz und den effektiven Jahreszins.

Der Finanzierungsnehmer entlastet sich durch regelmäßige Ratenzahlungen an den Finanzierungsgeber. Dauer und Höhe der Ratenzahlung sind vertraglich festgelegt. Neben der vertraglichen Festlegung einer Hypothek wird diese zusätzlich ins Grundbuch des zu finanzierenden Grundstückes eingetragen und ist somit für alle, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, einsehbar. Befindet sich der Schuldner, also der Finanzierungsnehmer mit mehreren Raten in Verzug, so ist das Kreditinstitut berechtigt, den geschlossenen Vertrag aufzukündigen und die Zwangsversteigerung gegen den Schuldner zu betreiben. Der Hypothekenkredit ist also kurz zusammengefasst ein meist langfristiges Darlehen, welches durch ein Grundpfandrecht - eben durch eine Hypothek - gesichert ist.

Als weitere Unterform der Finanzierung ist das Baudarlehen bekannt. Diese werden gern durch Versicherungen vergeben, wobei das gesamte Darlehen durch ansparen einer Lebensversicherung, welche bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wird, getilgt wird.


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