Alternativen zu Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen treten immer dann nicht ein, wenn sie wirklich gebraucht werden - dieses Vorurteil ist sehr häufig anzutreffen. In der Praxis scheint sich diese Meinung vielfach zu bewahrheiten, denn die Rechtsschutzversicherungen treten im Falle von Geldstrafen und Bußgeldern, die in Straf- und Zivil- prozessen verhängt werden, nicht ein. Die Kosten die im Falle einer Verurteilung einer vorsätzlichen Straftat anfallen, sind in einer solchen Versicherung ebenfalls nicht abgesichert. Weiter- hin sind Scheidungsprozesse, Auseinandersetzungen über Bau- oder Umbauarbeiten und Schadensersatzforderungen, die auf dem Rechtsweg eingeklagt werden müssen, in den Haftungs- bedingungen von Rechtsschutzversicherungen auch ausge- schlossen. Insolvenzverfahren, Streitigkeiten über Marken- und Urheberrechtsverletzungen, Wettbewerbssachen, sowie Verfahren im Zusammenhang mit Spiel- und Wettverfahren werden durch die gängigen Rechtsschutzpolicen nicht abgedeckt. Dazu gehören auch Verfahren zur Erzielung eines Vergleichs und gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Personen, die in der gleichen Police versichert sind. Rechtsstreitigkeiten die durch kriegerische Handlungen, Streiks oder auch Erdbeben u.ä. verursacht wurden, sind für gewöhnlich von der Haftung ausgeschlossen. Rechtsstreitigkeiten mit der Rechtsschutz- versicherung sind natürlich nicht abgedeckt. Sämtliche Rechtsschutzversicherungen weisen zudem gewisse Sperrzeiten nach Abschluss des entsprechenden Vertrags auf, die Zeiten liegen regelmäßig zwischen drei und sechs Monaten. Die Kosten der Rechtsschutzversicherungspolicen sind auf den verschiedenen Rechtsgebieten sehr unterschiedlich. Beim Abschluss eines Pakets wird das ganze zwar billiger, aber Versicherungsnehmer sichern auf diese Weise oft Risiken ab, denen sie nie ausgesetzt sein werden. Weiterer Nachteil von Rechtsschutzversicherungen ist, dass diese im Zuge von Kosteneinsparungen mittlerweile die Rechtsberatung selber übernehmen und mit bestimmten Anwälten zusammenarbeiten. Im Zweifelsfall werden die Ansprüche der Versicherungsnehmer gar nicht erst durchgesetzt.
Eigentlich kommt eine Rechtsschutzversicherung im Rahmen eines Rechtsstreites für die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Erstattung der Aufwendungen für Zeugen und Sachverständige, sowie die Gerichtskosten und die aus dem Verfahren entstandenen Kosten der Gegenseite auf. In den meisten Fällen übernehmen Versicherungsträger auch Strafkautionen bis zu einer Höhe von üblicherweise 50000 Euro. Das Risiko spezieller Rechtsstreitigkeiten lassen sich aber wenigstens in einigen Bereichen durch Alternativen abdecken. Die erste Möglichkeit für Menschen mit geringem Einkommen ist die staatliche Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Daneben gibt es privatwirtschaftliche Prozesskostenfinanzierer, die im Falle des Prozessgewinns 20% - 30% der erstrittenen Summe für sich beanspruchen. Wenn im Gegenteil aber eine Niederlage eintritt, werden auch die Kosten der gegnerischen Partei übernommen. Deshalb ist eine solche Finanzierung häufig von den Erfolgsaussichten abhängig. Die Mitgliedschaft in einem Mieterverein ist in der Regel durch einen günstigen Beitrag abgedeckt und schützt ihre Interessen als Mieter, Untermieter oder auch Pächter. Die Rechtsberatung und eine Prozesskostenversicherung sind hier auch inklusive. Streitigkeiten vor dem Arbeits- und Sozialgericht sind für Mitglieder der Gewerkschaft unproblematisch, deren Beitrag sich nach dem Netto-Einkommen richtet. Nachteilig wirkt sich hier lediglich die Tatsache aus, dass die Anwälte gestellt werden. Als Mitglied des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs sind Rechtsberatung und eine Haftpflichtversicherung bei rechtlichen Problemen als Fußgänger, Radfahrer und als Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel in dem geringen Jahresbeitrag inbegriffen. Neben der Rechtsschutzversicherung, ist eine Hausratversicherung ebenfalls sehr zu empfehlen. Wer sich eine Immobilienanlage besitzt, kann sich so eventuelle Schäden an der Einrichtung abdecken.
