Alternativen zur Riester Rente
[3] Das die private Vorsorge in Zukunft durch das immer weitere Sinken der Rente eine große Rolle spielen wird, das weiß mittlerweile jeder Bundesbürger. Der deutsche Staat hat diesen Abwärtstrend nun erkannt und bietet mit der sogenannten Riester- Rente eine private Form der Altersvorsorge an, die durch selbigen gefördert wird. Bei der Riester- Rente schließt man einen Vorsorgevertrag bei einer Versicherungsgesellschaft ab und zahlt monatliche Beiträge in diesen Fond ein, um bei Renteneintritt eine monatliche Rentenzahlung zu erhalten. Doch rund 70 % der Bundesbürger sehen die Riester-Rente als zu kompliziert an. Sie empfinden die Riester Rente mit ihren Verträgen und Bestimmungen zu unübersichtlich und unverständlich. Schon ein Viertel der Vorsorger hatten beim Ausfüllen des Antragsformulars große Schwierigkeiten. In Folge der Unübersichtlichkeit der einzelnen Vertragsarten und Sparmöglichkeiten bei denen zwischen Banksparplan oder Fondssparplan entschieden werden kann und den geringen Förderungen hatten bis Ende 2004 lediglich 19 Prozent der Bundesbürger einen Riester- Vertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen. Trotz der staatlichen Förderung entscheiden sich viele Bundesbürger gegen eine private Altersvorsorge durch die Riester Rente und gehen wieder zum sogenannten freien Sparen oder zum Abschluss einer Kapitallebensversicherung über. Legt ein Sparer sein Geld in festverzinsliche Geldanlagen, statt in einen Riester- Fond an, so erhält er bei einer Einlage von 5.000 € über 5 Jahre und einer Verzinsung von 8,25 % einen Zinsgewinn in Höhe von 2.432 €. Beim Tagesgeld ist es bei gleicher Einlage und Laufzeit bei einem Zinssatz von "nur" 4% immerhin noch 1.083 €.
Ein weiterer Nachteil, der Riester Rente für deutsche Bundesbürger uninteressant macht, besteht darin, dass sie seit Anfang 2005 besteuert werden muss. Nach diesem 2005 eingeführten Alterseinkünftegesetz müssen anfänglich 50 Prozent der Rente versteuert werden. Im Jahr 2040 wird dieser Anteil sogar bis auf 100 % angestiegen sein. Trotz der privaten Vorsorge müssen die Beiträge zur monatlichen Rentenzahlung, die frühstens ab dem 60 Lebensjahr ausgezahlt wird, voll versteuert werden. Zudem muss die staatliche Förderung jedes Jahr aufs Neue beantragt werden. Ein erschwertes starres System erschwert dem Riester Sparer eine flexible Ein- und Auszahlung der Beiträge. Auch die Vererbbarkeit des angesparten Kapitals bietet einige Hürden. Sollte kein Ehepartner hinterbleiben, so fällt das angesparte Kapital abzüglich der Förderungen in die Erbmasse. Nicht eheliche Partner sind sogar gänzlich von der Erbberechtigung der Riester Rente ausgeschlossen. Sie gilt nämlich nur für im Haushalt lebende Kinder und den Ehepartner. Sollte ein Riester- Vertrag während der Ansparzeit gekündigt werden, so müssen die kompletten Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden und der eventuelle Wertzuwachs nachversteuert werden. Im Klartext bedeutet es, dass der Vorsorger in einer finanziellen Notlage zusätzlich "bestraft" wird. Bei Tod des Vorsorgers während der Rentenzahlung endet der Vertrag. Die Riester- Rente wird in diesem Fall nicht mehr weitergezahlt. Da bei der Riester- Rentenzahlung ins Ausland auch einige Hindernisse auf den Vorsorger warten, sollte man sich vorher genauestens über die Bestimmungen in diesem Fall informieren. Riester Altersvorsorge [X]
