Alternativen zur Rürup Rente
[1] Die seit 2003 bestehende Rürup- Rente wurde gegründet um der privaten Altersvorsorge mehr Attraktivität zu geben.
Doch nun droht der Rürup- Rente das gleiche erfolglose Schicksal wie der Riester- Rente. Experten bemängeln bei der Rürup- Rente zum Einen die starren Regelungen und zum Anderen die steuerliche Behandlung. Daher bezweifeln sie den Erfolg dieser Art Vorsorge. Im Prinzip ist die Rürup- Rente eine mit dem Alterseinkünftegesetz beschlossene Leibrente. Das heißt, der Vorsorger erhält mit Eintritt in das Rentenalter eine monatliche Rentenzahlung in Höhe der zuvor eingezahlten Beiträge einschließlich der staatlichen Förderungen. Da sich die Rürup- Rente die gesetzliche Rente zum Vorbild nimmt, kann sie weder vererbt noch kapitalisiert werden. Im Klartext bedeutet dies, dass im Todesfall des Versicherungsnehmers weder Ehepartner noch Kinder Anrecht auf die angesparten Beiträge haben. Im Todesfall gehen die angesparten Beiträge an die Versicherung über und die Angehörigen "leer" aus. Angesichts der nicht wirklich attraktiven Konditionen der Rürup Rente, die durch Anlehnung an die gesetzliche Rentenversicherung entstehen und die in der Regel nur für Selbstständige nicht gesetzlich versicherte Personen bestimmt ist, entschließen sich nur wenige Bundesbürger dazu einen solchen Vorsorgevertrag abzuschließen. Durch Verfallen der Ansprüche im Todesfall des Sparers können Rürup- Produkte nicht als Fondprodukte angeboten werden. Sie müssen in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossen werden, was in diesem Fall auch ein großer Nachteil ist. Rürup-Rentenverträge werden von nicht gesetzlich Rentenversicherten Personen abgeschlossen um für das Alter vorzusorgen. Dabei ist das am 9. Juli 2004 verabschiedete Alterseinkünftegesetz maßgeblich.
Aber auch diesen muss geraten werden sich eine andere Möglichkeit zur Altersvorsorge zu suchen, da die nicht vorhandene Flexibilität auch für sie zum Nachteil und somit unattraktiv wird. Auch die Regelung der Aufwendungen stößt vielen Experten auf. So steigt der steuermindernde Anteil der Beiträge von 60 % bis zum Jahr 2025 jährlich um 2 Prozentpunkte so dass 2025 die gesamten Beiträge der Rürup Rente steuerlich absetzbar sind. Allerdings muss in Folge dessen die gesamte monatlich ausgezahlte Rente versteuert werden. Auch in diesem Fall steigt der Prozentsatz der Versteuerung Jahr für Jahr an, so dass 2040 die komplette Rentenzahlung versteuert werden muss. Das in dem Fall die Entlastungen der Ansparphase nicht mit den abzuziehenden Steuern zu kompensieren ist, ist ein weiterer Nachteil und der Gedanke an traditionelle Formen des Sparens tritt in den Vordergrund. Nimmt man einen minimalen Renditennachteil für die flexible Altersvorsorge in Kauf, so "fährt" man mit den traditionellen Altersvorsorgen besser. Konzentriert man sich in jungen Jahren schon auf traditionelle Rentenversicherungen, so steht man im Alter besser da als mit Riester- oder Rürup-Rente. Da auch die Versicherungsunternehmen die Nachteile erkannt haben, ist es in Planung, zukünftig zu den angebotenen Verträgen zusätzliche Witwenrenten als Policen anzubieten und somit zumindest die Hinterbliebenen ein wenig abzusichern. Neben der Rürup Rente ist die Riester Rente eine sehr
interessante Alternative für die private Altersvorsorge. Ein Riester Vergleich kann helfen die passende Riester Rente zu finden. Informationen zur Basisrente erfahren Sie online.
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Nicht nur bei der Altersvorsorge, sondern auch bei Krediten, Geldanlagen, etc. ist ein online Vergleichsrechner empfehlenswert.
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