Riester Rente

Eine Riester Rente können folgende Personengruppen abschließen: Arbeiter und Angestellte, auch öffentlicher Dienst; arbeitnehmerähnliche Selbständige; Auszubildende; Beamte; Richter; Soldaten; Behinderte in Werkstätten; Bezieher von Arbeitslosengeld I bzw. von Arbeitslosengeld II; Handwerker in Handwerksrolle; Hebammen; Personen im Erziehungsurlaub; Pflegepersonen; Personen mit Mini-Job; Künstler und Publizisten; Selbständige; Landwirte und Wehr- / Zivildienstleistender.

Förderung der Riester Rente:
Man sollte, wie bei einer privaten Rentenversicherung, eigene Beiträge einzahlen. Der Staat zahlt zusätzlich „Beiträge “ für den Kunden und seine Kinder in Form von Zulagen auf seinen Vertrag ein. Aus den Beiträgen des Kunden und den Zulagen erfolgt die Berechnung der Rentenversorgung.
Weiter wird von dem Staat die Riester-Rente gefördert, indem der Gesamtbeitrag dann noch in der Einkommensteuererklärung des Kunden zu 100 % absetzbar ist – und das unabhängig von der Höhe der anderen Sonderausgaben des Kunden. Die staatliche Förderung hängt in der Regel vom Familienstand und von der Kinderzahl ab. Die komplette Förderung erhält man, falls man der Gesamtbeitrag zu seiner Riestervorsorge ab 2008 wenigstens 4 % seines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens vom Vorjahr beträgt. Wenn der Gesamtbeitrag niedriger wird, sinkt die Grundzulage dementsprechend.
Lebensversicherung:

Wer auf der Suche nach einer entsprechenden Lebensversicherung ist, kann schnell feststellten, dass es unterschiedliche Arten von Lebensversicherungen in den Produktkatalogen der Finanzdienstleister gibt.
Als Grundlage einer Risikolebensversicherung bildet der Leistungsfall durch den Tod des Versicherten. Wenn der Versicherte am Vertragsende immer noch lebt, so erhält er die eingezahlten Beiträge erneut ausgezahlt.
Die zweite Art, die Kapitallebensversicherung, bietet dem Versicherten ganz andere Möglichkeit. Hierbei steht nicht auf jeden Fall der Tod als Leistungsfall im Vordergrund, sondern das Erleben eines bestimmten Termins.
Am Vertragsende bekommt der Versicherte die eingezahlten Beiträge und einen Mehrbetrag, welcher durch die Versicherungsgesellschaft mit dem angesparten Vermögen erzielt wurde.
Der Versicherungsschutz gilt ab dem im Versicherungsvertrag festgelegten Zeitpunkt. Voraussetzung: der sogenannte Erst-Beitrag wird nach Aufforderung sofort bezahlt und die Folgebeiträge werden termingerecht bezahlt.
Der Versicherungsschutz ist für die vereinbarte Vertragsdauer gültig.
Kündigung:
Eine Kündigung sollte immer unbedingt gut durchdachr sein. Der Versicherer verwendet einen Teil der Prämie zur Deckung der Kosten für Abschluss, Verwaltung sowie Risiko des Vertrages, deshalb fließt nur der übrig gebliebene Teil in den Rückkaufswert, was in den ersten Jahren ein eindeutig geringeren Rückkaufswert bedeutet. Aus diesem Grunde sollte eine vorzeitige Kündigung immer die letzte Lösung sein.
Riester Zulagen:

Um die staatlichen Riester-Rente Zulagen erhalten zu können, sollte man diese beantragen. Hierzu hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit sein Versicherungsunternehmen bei Vertragsabschluss zu bevollmächtigen, von Jahr zu Jahr diese Zulagen für den Anleger zu beantragen. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer den Versicherer über jede Veränderung seiner Lebensumstände informieren.