Krankentagegeld-Versicherung für Selbstständige
Was ist eine Krankentagegeldversicherung?
Die Bandbreite der versicherungstechnischen Möglichkeiten ist heutzutage so umfangreich wie nie zuvor. Für Jedermann stellt sich ganz individuell die Frage nach einer sinnvollen und notwendigen Versicherung.
Doch wie sichern wir uns eigentlich im Falle einer Krankheit den notwendigen Lebensunterhalt?
Arbeitnehmer können über die gesetzliche Krankenversicherung bis zu 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber beanspruchen. Je nach Krankenkasse des Arbeitnehmers und des Umlagesatzes bekommt der Arbeitgeber die Lohnkosten prozentual von der Krankenkasse wieder erstattet.
Doch für einen Selbstständigen können bereits wenige Tage der Abwesenheit durch Krankheit hohe Einbußen und im schlimmsten Falle eine existenziell schwierige Lage bedeuten. Die Krankentagegeldversicherung deckt individuell auf den jeweiligen Selbstständigen diese finanziell kritische Lage ab.
Ist die Krankentagegeld-Versicherung für Selbstständige eine Pflicht?
Die Krankentagegeld-Versicherung ist für Selbstständige gesetzlich betrachtet keine Pflicht. Selbstständige können über ihre private Krankenversicherung den Zusatz der Krankentagegeldversicherung vereinbaren. Gerade für Freiberufler ist die Krankentagegeldversicherung allerdings unabdingbar, denn während einer länger andauernden Krankheit oder sogar stationärem Aufenthalt wird eine Tagespauschale zu Gunsten des Selbstständigen abgerechnet. Diese Absicherungen sind auf der anderen Seite sehr teuer und sollten nur im äußersten Notfall beansprucht werden.
Grundlagen zur Höhe des Beitrages und der Leistung einer Krankentagegeld-Versicherung für Selbstständige
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Selbstständigen. Eine nicht unwesentliche Rolle im Bezug auf die Höhe des Beitrages ist das Alter, der Gesundheitszustand und das Geschlecht des Versicherten. Dabei kann die Höhe des Krankentagegeldes frei bestimmt werden. Allerdings darf die monatliche Einkommensgrenze nicht überschritten werden, da sich keiner bereichern darf. Um das Einkommen zu berechnen, betrachtet man zunächst den Umsatz und zieht die Betriebsausgaben davon ab.
Auf diese Weise ermittelt man den zu Grunde liegenden Gewinn. Dieser Gewinn ist maßgebend für die Grenze der Höhe der Leistung, die man beim Vertragsabschluss in einem Krankheitsfall vereinbaren kann.
