Für wen ist eine Vollkasko-Versicherung interessant?

Bei der Autoversicherung kann der Besitzer auf freiwilliger Basis zusätzlich eine Vollkaskoversicherung abschließen. In einem Schadensfall übernehmen Haftpflichtversicherungen Schäden, die einem anderen zugefügt werden; die Teilkasko-Versicherung übernimmt die Schäden, sofern niemand finanziell zu belangen ist, aber was passiert, wenn man selbst der Unfallverursacher ist? Hier kommt die Vollkasko-Versicherung für alle Schäden auf, die an dem Fahrzeug durch Eigenverschulden oder unbekannte Dritte entstanden sind, wie zum Beispiel Vandalismus und Unfälle durch Eigenverschulden, sofern diese nicht grob fahrlässig verursacht worden sind. Auch bei Fahrerflucht ist derFahrzeughalter mit einer Vollkasko-Versicherung vollständig abgedeckt, oder auch durch Kinder verursachte Schäden, da diese rechtlich nicht deliktfähig sind. Sofern der Kfz-Besitzer so umfänglich wie möglich versichert sein möchte, empfiehlt sich also auf jeden Fall das Abschluss einer Vollkasko-Versicherung. Vor allem für Berufstätige, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, ist dieses quasi ein Muss! Was passiert in einem selbst verursachten Schadensfall, wenn man sich nicht "mal eben" ein neues Fahrzeug leisten kann?

Ähnlich der Haftpflichtversicherung errechnet sich die Prämienhöhe bei der Vollkaskoversicherung aus den sogenannten Typklassen in Verbindung, allerdings in Kombination mit dem eigenen Schadenfreiheitsrabatt, der in der Teilkasko nicht angerechnet wird. Grund hierfür ist, dass sich das Schadensrisiko, anders als bei der Vollkasko-Versicherung, nicht durch Fahrerfahrung und Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr verändert.

Einige Versicherungen bieten zusätzliche Serviceleistungen an. So gibt es Vollkaskoversicherungen, die bei unklarer Schuldfrage eines Unfalls zunächst den Unfall über sich abwickeln lassen, damit der Fahrzeughalter wieder ein fahrtüchtiges Auto hat. Wenn sich dann rausstellt, dass die gegnerische Versicherung für den Unfall aufkommen muss, wird die Vollkasko-Abrechnung rückwirkend gemacht und der Versicherungsnehmer nicht höhergestuft. Auch sollte darauf geachtet werden dass die Versicherung bis zu Annahme des Versicherungsantrages eine sogenannte vorläufige Deckung anbietet. Ansonsten ist der Versicherungsnehmer im Schadensfall bis dahin nicht Vollkasko-geschützt.