Was nützt eine Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung?

Da das Leben unvorhersehbar ist, sollte man sich so gut es geht gegen eventuelle Vorkommnisse der eher unerfreulichen Art absichern. Dies funktioniert am besten mithilfe einer Versicherung. Diese gibt es in großer Zahl, und für fast alle Bereiche des Lebens. Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung sowie Haftpflichtversicherung sind dabei jene, die viele Leute als die notwendigsten Versicherungen an.

Die Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung ist dazu da um Hausbesitzer vor Schäden zu versichern, die durch äußere Umstände am Wohngebäude entstanden sind. Hierzu zählen zum Beispiel Zerstörungen durch Feuer, also etwa ein Hausbrand. Des Weiteren ist man dank einer Wohngebäudeversicherung gegen Schäden versichert welche durch Wind verursacht werden. Wenn Schäden durch Leitungswasser verursacht sind, werden diese ebenfalls durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Wie der Name schon impliziert ist das Wohngebäude an sich versichert. Im Haus befindliche, so genannte "bewegliche" Gegenstände sind nicht versichert. Hierfür gibt es andere Versicherungen, wie die Hausratversicherung. Ziel der Wohngebäudeversicherung ist es das beschädigte Gebäude wieder zu sanieren beziehungsweise wiederaufzubauen, um das Wohngebäude wieder in den Ursprungszustand, vor der Beschädigung, zu versetzen. Außerdem wird gegen Folgekosten versichert.

Die Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung schützt gegen Schäden die der Versicherte einem anderen zufügt. Wenn Schadensersatzansprüche einer Person, oder Firma, gegen den Versicherten einer Haftpflichtversicherung vorliegen, kommt diese unter bestimmten Voraussetzungen zum Tragen. Hierbei gibt es verschiedene Arten von Haftung. Falls der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, dann kommt die so genannte "deliktische Haftung" einer Haftpflichtversicherung zur Geltung. Wenn der Versicherte einer Haftpflichtversicherung sich unangemessen gefährdend beziehungsweise gefahrerhöhend verhalten hat, und infolgedessen jemand Drittes Schaden zugefügt hat, so spricht man von der Gefährdungshaftung einer Haftpflichtversicherung. Des Weiteren haben Versicherte einer Haftpflichtversicherung zusätzlich einen so genannten passiven Rechtsschutz, wenn dem Versicherten unbegründet Ansprüche vorgeworfen werden.