Kritik an Berufsunfähigkeitsversicherungen

[2] In Deutschland wird statistisch gesehen jeder Vierte berufsunfähig. Eine Zahl, die verdeutlicht, dass dieses Schicksal jedem widerfahren kann und wirklich niemand ganz sicher davor ist. Berufsunfähig wird man dann, wenn man aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit in seinem ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten und somit auch kein Geld mehr verdienen kann. Da einem im Falle der Berufsunfähigkeit also ein komplettes Einkommen wegfällt, steht man dann vor einem sehr großen finanziellen Problem, vor allem dann, wenn man möglicherweise bis zu diesem Zeitpunkt in der Familie der Alleinverdiener gewesen ist. Aus diesem Grund bieten die Versicherungsunternehmen die sogenannte Berufsunfähigkeitsversicherung an, die einem ein Ersatzeinkommen garantiert, wenn Faktoren wie Berufsunfähigkeit & Unfall eintreten sollten. So sinnvoll und wichtig eine solche Absicherung auch ist, darf man nicht über die Nachteile hinwegsehen. So richtet sich zum Beispiel die Höhe des monatlichen Beitrags in erster Linie nach der Risikoklasse des ausgeübten Berufes. Das bedeutet, dass diejenigen, die bei ihrer Arbeit einer größeren Gefahr ausgesetzt sind und für die daher eine Berufsunfähigkeitsversicherung am wichtigsten wäre, für diesen Versicherungsschutz mehr bezahlen müssen. Teilweise werden die Beiträge dann so hoch, dass man sich den eigentlich notwendigen Versicherungsschutz nicht mehr leisten kann oder die Höhe der Rente so niedrig wählen muss, dass sie im Ernstfall nicht ausreicht, um das wegfallende Einkommen zu ersetzen. Teilweise sehen Versicherungen manche Berufe auch als so riskant an, dass sie diese erst garnicht versichern, wodurch die in dieser Sparte arbeitenden Personen keine Möglichkeit bekommen, sich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern. Zu beachten und auch zu bemängeln sind bei Berufsunfähigkeitsversicherungen die sogenannten Verweisungsrechte. Diese kann man zum Beispiel bei einen Online Versicherungsvergleich der einzelnen Anbieter erfahren.

 

Dabei handelt sich um das Recht der Versicherung, den Berufsunfähigen in einen anderen Beruf zu verweisen statt ihm die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu bezahlen. Diese Ausweichberufe müssen allerdings so gewählt werden, dass die gesellschaftliche Stellung des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigt wird und der neue Arbeitsplatz auch der Ausbildung und bisherigen Einkommenshöhen entspricht. So darf beispielsweise ein Arzt nicht auf die Stelle eines Tankwarts verwiesen werden. Diese Verweisung gibt der Versicherung also die Möglichkeit, der versicherten Person die Versicherungsleistung zu verwehren, obwohl er berufsunfähig geworden ist. Man sollte also beim Vertragsabschluss unbedingt darauf achten, dass das Versicherungsunternehmen auf dieses Verweisungs- recht verzichtet. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es zwei verschiedene Varianten. Bei der einen handelt es sich nur um eine Risikoabsicherung. Die einzie Versicherungsleistung besteht in der Rente im Falle der Berufsunfähigkeit. Wird man bis zum Abschluß der Laufzeit nicht berufsunfähig, erhält man maximal eine kleine Beteiligung an den Überschüssen, geht aber eigentlich leer aus. Die andere Variante legt gleichzeitig auch Teile der Beiträge an, so dass man auch eine gewisse Ablaufleistung erhält, wenn man nicht berufsunfähig wird. Bei dieser Variante wird aber die monatliche Prämie höher und sowohl der Risikoschutz als auch die Geldanlage leiden unter der jeweils anderen Verwendung des Beitrags.
Es gibt aber auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die bereits nach 6 monatiger Arbeitsunfähigkeit zahlt. Dieses ist die Condor Berufsunfähigkeitsversicherung die ausschließlich von Versicherungsmaklern angeboten werden kann. Gute Alternativen zu Berufsunfähigkeitsversicherungen finden Sie hier