Kritik an der Betrieblichen Altersvorsorge

Die heute so bekannte betriebliche Altersvorsorge stellt sich oft als außerordentlich attraktiv dar, verbirgt jedoch auch zahlreiche Nachteile, die erst bei genauem Hinsehen zum Vorschein kommen. Diese Nachteile muss ein Versicherter einfach kennen, um eigene Verluste mit dem Laufe der Zeit zu vermeiden. Wie auch in anderen Kategorien wird das Gesetz öfters geändert und sorgt für Unsicherheiten bezüglich der Bedingungen einer solchen betrieblichen Altersvorsorge. Die hauptsächlichen Nachteile belaufen sich auf zwei Punkte, die man auf jeden Fall beachten und bedenken sollte. Im Gegensatz zur privaten Altersvorsorge oder wie die private Krankenversicherung ist es bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich, den Vertrag (die Versicherung) zu verkaufen oder zu verpfänden. Auch die Auszahlung der abgeschlossenen Versicherungssumme ist erst mit Erreichen des 60. Lebensjahr möglich. Eine frühere Auszahlung ist schier unmöglich. Auch die Steuerlast dieser Form der Altersvorsorge ist nicht zu vergessen, da diese zum späteren Zeitpunkt aufkommt, denn diese müssen voll versteuert werden. Zwar sind die zu zahlenden Steuern im Rentenalter aufgrund des niedrigerem Einkommen meist weniger, doch wenn man beachtet, dass dieses Einkommen generell niedriger ist, scheint die Besteuerung sehr von Nachteil. Zusätzlich verbirgt sich ein meist unbekannter Nachteil beim Jobwechsel. Hier zeigt sich die Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge sehr schwierig und kompliziert. Zwar bleiben die gezahlten Beiträge des Arbeitnehmers vorhanden, doch die Beiträge des Arbeitnehmers können verfallen.

 

Der Verfall der gezahlten Beiträge des Arbeitgebers zeigt sich auf, wenn der Arbeitnehmer kürzer als fünf Jahre im Betrieb tätig war und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Erst wenn dies nicht der Fall ist, ist der neue Betrieb dazu verpflichtet, die bereits bestehende Altersvorsorge zu übernehmen. Aber auch hier entstehen bereits neue aufzuzeigende Nachteile, denn dies gilt nur für Pensionskassen und Direktversicherungen, die nach dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden. Auch die Wahl des Arbeitnehmers, welche Art an betrieblicher Altersvorsorge er in Anspruch nehmen möchte ist ausgeschlossen, da dies der Arbeitgeber übernimmt und diese Form bestimmt. Ob über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds, die Direktzusage des Arbeitgebers oder eine Unterstützungskasse. Der Arbeitnehmer hat nicht die Möglichkeit die Form selbst zu wählen und zu bestimmen. Wohl aber gibt sollte noch die Möglichkeit von vermögenswirksamen Leistungen überprüft werden. Selbst wenn der Arbeitnehmer mit der betrieblichen Altersvorsorge unzufrieden ist und sich das eingezahlte Geld zurückholen möchte, bleibt er vor den Steuern nicht verschont. Für zurückerstattete Geldbeiträge müssen Steuern gezahlt werden. Alles in Allem sollte sich jeder Arbeitnehmer beachten, dass man sich auf keinerlei betrieblichen Altersvorsorge und dessen Renditen verlassen kann. Pläne für die eigene Zukunft müssen demnach sehr gut überlegt und überdacht werden. Wie bei anderen Altersvorsorgen auch, ist der Aufbau der Altersvorsorge nur möglich, wenn regelmäßige Beiträge gezahlt werden und diese in keinerlei Form berührt werden, damit kein Cent im Alter fehlt. Steuerberater im regionalen StB-Suchdienst: Die Steuerallee

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