Die Private Krankenversicherung

[X] Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge für die private Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen und werden nicht anhand von pauschalen Beitragssätzen erhoben. Die Ermittlung der Beitragshöhe für die private Krankenversicherung wird für jeden Versicherungsnehmer individuell bestimmt.

Faktoren, die dabei eine zentrale Rolle spielen, sind das Geschlecht sowie das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss. Grundsätzlich ist der Beitrag für einen jungen, gesunden Versicherungsnehmer niedriger als für einen älteren Versicherungsnehmer mit Vorerkrankungen. Liegen bestimmte Vorerkrankungen vor, die mittels einer Gesundheitsprüfung vor Aufnahme in die private Krankenkasse untersucht werden, hat die PKV die Möglichkeit, den Antrag gänzlich abzulehnen, die Absicherung bestimmter Leistungen auszuschließen oder einen Risikozuschlag zu erheben. Dennoch sollte der Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten, da nur so der Versicherungsschutz im Bedarfsfall gewährleistet ist. Seiten wie myTARIFCHECK empfehlen sich gut um diverse Versicherer wie Stromtarife zu vergleichen.

 

 

Ein weiterer Faktor für die Berechnung der Beitragshöhe sind die vom Versicherungsnehmer gewählten Leistungen. Grundsätzlich gilt hier, dass der Beitrag umso höher ist, je umfangreicher der Versicherungsschutz gestaltet wird. Allerdings kann die Beitragshöhe häufig durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung gesenkt oder eine Art Rückvergütung vereinbart werden. Bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung trägt der Versicherte einen Teil der Kosten selbst, Rückvergütung bedeutet, dass die Versicherung einen Teil der Beiträge erstattet, wenn der Versicherte die gewählten Leistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht oder nur in geringem Umfang in Anspruch genommen und somit keine oder nur geringe Kosten verursacht hat. Zahnersatzkosten - Zahnzusatzkosten werden oftmals von speziellen Zusatzversicherern übernommen. Informieren Sie sich ausführlich.

Daneben beinhaltet der Beitrag in aller Regel einen Anteil für die Bildung der sogenannten Alterungsrückstellungen. Zu Beginn zahlt der Versicherte höhere Beiträge als für die Abdeckung der durch ihn verursachten Kosten notwendig sind, da die PKV die Annahme zugrunde legt, dass im Alter höhere Kosten entstehen werden. Diese Differenz wird verzinslich angespart. Liegen die vom Versicherungsnehmer im Alter verursachten Kosten über seinen Beiträgen, werden die Fehlbeträge aus den angesparten Alterungsrückstellungen entnommen.