Reform der Krankenversicherung? Auswirkungen auf die PKV
Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat erstmals auch erhebliche Veränderungen bei den privaten Krankenversicherungen herbeigeführt. Im Gegegsatz zum gesetzlichen Umlageverfahren, was bedeutet jeder zahlt gemäß seiner Leistungsfähigkeit ( Einkommen ) ist das System der privaten Krankenversicherung kapitalgedeckt. Jede Person wird nach eigenem persönlichen Risiko und Eintrittsalter berechnet. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass sich vorwiegend zunächst gesunde und solvente Kunden in der privaten Krankenversicherung versichern konnten. Wer seinen Beitrag nicht bezahlen konnte wurde gekündigt und stand oft ohne Versicherungsschutz da.
Arbeitnehmer
Besserverdienende Arbeitnehmer können Sie jetzt erst nach 3 Jahren über der Jahresarbeitsentgeltgrenze privat versichern.
Versicherungspflicht
Durch die letzte Gesundheitsreform wurde eine Versicherungspflicht für alle Bürger eingeführt. Dies bedeutet jeder muss sich versichern. Menschen, die bisher nicht versichert waren müssen sich entweder wieder privat versichern oder falls Sie aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen dazu nicht in der Lage sind besteht nun Kontrahierungszwang bei der zuletzt bestehenden Krankenkasse. War dies die Gesetzliche musste man dort wieder aufgenommen werden, war dies eine Private ist auch dort unabhängig von Risiko oder Barmitteln zunächst eine Aufnahmepflicht.
Basistarif
Der Basistarif ist ein Tarif mit Leistungen ähnlich der Gesetzlichen Krankenversicherung. Auch der Beitrag ist an die Höchsätze der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden. Risikozuschläge gibt es im Basistarif keine, auch das Eintrittsalter spielt keine Rolle. Im Basistarif gibt es allerdings auch keine Familienversicherung, auch hier hat jede Person seinen eigenen Beitrag.
Wechselt ein langjähriger Privatversicherter im Alter aus einem Vertragsverhältnis der privaten Vollversicherung in den Basistarif werden dessen Altersrückstellungen auf den Basistarif angerechnet.
Portabilität der Altersrückstellungen
Neu ist auch die Mitnahme seiner Altersrückstellungen in ein anderes Versicherungsunternehmen. Dies gilt aber nur für Verträge, die nach dem 01.01.2009 geschlossen wurden. Die alten Verträge haben keine Möglichkeit mehr ihre Altersrückstellung zu portieren. Die Mitnahme wurde bei den neuen Verträgen bereits in die Tarufberechnung miteinberechnet.
