Kritik an der Rürup Rente

"Was die Sockelleisten für den Handwerker sind, ist die Rürup-Rente für den Vertreter." So ein geläufiger Spruch in der Finanzwelt.

[2] Eine von vielzähligen Altersvorsorgen ist heute auch als Rürup-Rente bezeichnet, welche staatlich gefördert wird. Die Rürup-Rente entspricht vergleichsweise der gesetzlichen Rente, allerdings idiese lediglich kapitalgedeckt. Bei der Rürup-Rente kann dem Versicherten auch nach Ablauf der Laufzeit und der Ansparzeit nicht die gesamte Summe ausgezahlt werden - auch wenn es dem Versicherten lieber wäre - die sogenannte Wahl, ob in einer Summe oder als lebenslange Rente gibt es nicht. Mit der Rürup-Rente wollte der Gesetzgeber eigentlich eine interessante Altersvorsorge schaffen und anbieten, doch auch bei dieser Form stellen sich bei genauer Betrachtung Nachteile in den Vordergrund. Diese Form der Altersvorsorge soll eine Basis-Rente ermöglichen, auch für Menschen, welche nicht gesetzlich rentenversichert sind. Erster Punkt, welcher negativ auffällt sind zahlreiche Anbieter, welche erhebliche Unterschiede in Preisen und Leistungen aufzeigen. Schon bei der Auswahl des Versicherungsunternehmens fangen Interessenten an zu grübeln und es stellt sich nicht klar heraus, welcher Umfang in welcher Weise sinnvoll ist. Eine Rürup-Rente abschließen können meist Menschen, die gleichzeitig Steuerzahler sind, denn mit Abschluss sinkt die Steuerlast. Für arbeitslose Menschen beispielsweise macht der Abschluss einer Rürup Rente keinen Sinn, da es keinen Steuervorteil gibt und diese Menschen generell weniger Geld zur freien Verfügung - geschweige denn für eine solche Altersvorsorge übrig haben, aber solange man später eine Basis-Rente,erhält können die meisten Leute damit leben.

Geworben wird von den meisten Versicherungsanbietern mit flexiblen Beitragszahlungen, doch auch hier lohnt sich im Zuge eines Versicherung Vergleich ein Blick hinter die Kulissen, denn oftmals sind diese gar nicht so flexibel, wie es auf den ersten Blick scheint - es entstehen weitere Kosten, falls der Beitrag nicht vertragsmäßig gezahlt wird. Auch übertragbar ist diese Rürup Rente nicht, im Todesfall kann diese nicht vererbt werden und beleihbar ist sie auch nicht. Nur gegen eine zusätzliche Zahlung ist eine Übertragbarkeit an Hinterbliebene möglich. Sollte sich der Versicherungsnehmer dazu entschließen, den Vertrag zu kündigen und diese zu verkaufen, hat er bei dieser Altersvorsorge keine Chance auf einen Rückkaufswert. Die Rürup Rente, die man aus einem Rürup-Vertrag erhält muss voll versteuert werden. Wer sich als Versicherungsnehmer im Alter und in dem wohlverdienten Ruhestand nicht zu sehr einschränken möchte - womöglich in die gefürchtete Altersarmut sinken möchte, sollte sich schon heute um eine private zusätzliche Altersvorsorge bzw. um eine Zusatzversicherung kümmern. Die Beiträge, die der Versicherungsnehmer eingezahlt hat sind bei der Rürup-Rente nur Stückweise steuerlich abgesetzt werden - eine sogenannte Staffelung. Da kein Kapitalwahlrecht geltend gemacht werden kann, ist die Auszahlung der Versicherungssumme in Form der lebenslangen Rente nach dem 60. Lebensjahr möglich.