Das Berechnungsverfahren für Zahnersatzbehandlungen
Zahnersatz, ein leidiges Thema, das aber früher oder später auf jeden von uns zukommt, von geringen Ausnahmen abgesehen. Und über das Thema der Zahnarzt- und Laborleistungen wird seit Jahren recht kontrovers in den Medien berichtet. Aus gutem Grund. Der Anteil der Kosten für Zahnersatz und der erforderlichen Zusatzleistungen der Krankenkasse sinkt von Jahr zu Jahr und der Kostenanteil der Versicherten und Patienten steigt. Und da Zahnersatz relativ teuer ist, sind auch die geforderten Eingenanteile relativ hoch, und damit für viele Versicherte nicht mehr bezahlbar. Und dabei sind es noch nicht einmal die reinen Zahnarztleistungen, die hier zu Buche schlagen, es sind die Laborkosten, die überproportional gestiegen sind. Doch auch hier hat sich eine Wende zum Besseren ergeben. Durch div. Angebote aus osteuropäischen Ländern, die nicht nur bei den Laborkosten sehr viel unter den hiesigen Preisen liegen, werden Zahnersatzbehandlungen incl. Laborkosten komplett angeboten, und das zu einem sagenhaft günstigen Preis. Und das blieb natürlich hier zu Lande nicht unbemerkt, und entsprechend war die Reaktion. Mittlerweile gibt es auch in Deutschland extrem günstige Angebote bei Zahnersatzbehandlungen. Doch ob man sich nun im Ausland behandeln lässt oder beim hiesigen Zahnarzt, das muss jeder selbst entscheiden. Doch letztlich dürfte das eine Preisfrage sein.
Die Kostenberechnung bzw. das Berechnungsverfahren für Zahnersatzbehandlungen ist vom Grundsatz immer dasselbe. Doch zu unterscheiden ist zwischen den unterschiedlichen Verfahren bei Kassenpatienten und bei Privatpatienten. In beiden Fällen stellt der Zahnarzt erst einmal eine Diagnose und berät dann zusammen mit dem Patienten, welche ZE-Variante für diesen aufgrund seiner Bedürfnisse und seiner wirtschaftlichen Situation in Frage kommen kann. Danach schreibt er einen Heil- und Kostenplan (HKP), zusammen mit einer Aufstellung aller zusätzlich anfallenden Kosten, und händigt diese dem Kassen-Patienten aus, der sie seiner Krankenkasse übergibt. Diese nun wiederum errechnet den Festzuschuss der Krankenkasse und den möglichen Eigenanteil.
Bei einem Privatpatienten wird kein HKP erstellt, sondern lediglich ein Kostenvoranschlag für den Patienten persönlich und ggfls. dessen privater Krankenversicherung. Eine Prüfung der Kosten ist hier nicht erforderlich, da dies der Patient selbst entscheidet.
Sollte man als Patient mit dem Ergebnis dieser Feststellungen nicht zufrieden sein, so kann man sich zur Kontrolle noch ein Gegenangebot erstellen lassen, notfalls unter Übernahme der Kosten. Doch die Preisunterschiede bei Zahnersatzbehandlungen sind gewaltig, und deswegen sollte man sich hier Zeit lassen mit dem Überprüfen der für einen selber günstigsten Lösung.
Und noch ein Hinweis für gesetzlich Versicherte. Es gibt sog. Härtefälle, bei denen der Patient auch geringe Kosten nicht selbst übernehmen kann. Hier gibt es Möglichkeiten und Regelungen, auch diesen Patienten zu helfen. Doch die Krankenkasse wird hier dem Versicherten beratend zur Seite stehen.
