Im Dentalbereich sicher aufgestellt - dank einer Zahnzusatzversicherung

Ab 2013 wird die Zahnarztrechnung höher. Denn die Gebührenordnung für Zahnärzte wird 2012 reformiert - das Bundeskabinett verabschiedete genau dies im November 2011. Eine Zahnzusatzversicherung wird sich somit mehr als sinnvoll erweisen - denn auch hier gilt es, die Gesundheit vollständig zu versichern.

Wichtige Hinweise für den Vertrag über eine Zahnzusatzversicherung

Man möge eine Zahnzusatzversicherung so früh wie irgend möglich arrangieren; versichert werden grundsätzlich Zähne, die unversehrt sind und für die noch keine zahnärztliche Behandlung vorvereinbart wurde. Stets beinhaltet eine Zahnzusatzversicherung eine Karenzzeit - bis zu einem halben Jahr nach Vertragsabschluss wird kein Schadensfall erstattet. Doch genau dies kann je nach Vertrag und Versicherer variieren. Wie stehen Verbraucherschützer zu Zahnzusatzversicherungen? Hier ist zu hören, dass man nicht zu geringe Erstattungssätze auswählen möge - ebenso abgeraten wird von Optionen, bei denen ein doppelter Festzuschuss eine Rolle spielt. Letzteres heißt: Versicherungsverträge dieser Art ergeben doppelt so hohe Sätze wie die der gesetzlichen Versicherer - unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Bevor Zahnzusatzversicherungen abgeschlossen werden, soll feststehen, in welcher Höhe Inlays und Implantate erstattet werden - oder ob der Versicherer hier Einschränkungen in seinen AGB vorsieht. Wird das Ärztehonorar vollständig übernommen? Preise und Leistungen der verschiedenen Zahnzusatzversicherungsanbieter differieren - Verbraucherzentralen sind hierfür eine geeignete Ansprechstelle.

Weitere Informationen über Zahnzusatzversicherungen

Die privaten Zahnzusatzversicherungen bewirken es, dass ein Patient auch bei gewöhnlichen Kunststofffüllungen nicht 100 Euro nicht mehr zusätzlich nachzahlen muss - dies ist regelmäßig der Fall bei Versicherungsnehmern nur der gesetzlichen Krankenkassen. Zahnarztzusatzversicherungen hingegen erstatten bis zu 90 Prozent aller Behandlungskosten - oder mehr, je nach Beitrag und Vorvereinbarungen. Die erwähnte Karenzzeit bezieht sich auf den Zeitraum innerhalb eines Jahres, jedoch auch noch danach vergehen oft noch ein oder zwei Jahre, bevor der volle Betrag übernommen wird. Im ersten Jahr beschränken sich manche Versicherer auf Gesamtbeträge wie 500 Euro, in einem weiteren auf 750 Euro usw. Man beobachtet, ob der Patient mutwillig Versicherungsgelder riskiert oder ob er es gerade zu vermeiden scheint, überhaupt Kosten entstehen zu lassen. Deshalb sind Angstpatienten für Zahnarztzusatzversicherer die idealen Kunden - sie zahlen Beiträge, nutzen zahnärztliche Dienstleistungen jedoch kaum oder nie und beanspruchen Erstattungen nur in Notfällen. Die jedoch machen im Hinblick ihrer Kosten eine solche Zusatzversicherung durchaus lohnend und sinnvoll.